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Der Kreis Mettmann hat kürzlich zahlreiche Flüchtlinge in einem Erstaufnahmelager in Mettmann aufgenommen. Hierunter befanden sich 19 unbegleitete Minderjährige. Diese müssen unverzüglich in Obhut genommen werden. Innerhalb von drei Tagen ist eine Vormundschaft zu beantragen. Örtlich zuständig ist hierfür die Stadt Mettmann. Die unbegleiteten Minderjährigen sind inzwischen alle stationär untergebracht worden, erklärte die Verwaltung. Für die Vormundschaft sowie die zusätzliche Ergänzungspflegschaft für Asylangelegenheiten und die stationäre Betreuung entstehen zusätzliche Kosten. Voraussichtlich werden hierfür bis zum Jahresende 180.000 Euro aufzubringen sein. Zu den Kosten wird eine Landeserstattung in Höhe von 144.000 Euro erwartet. Der Restbetrag soll aus Mehrerträgen aus der Gewerbesteuer gedeckt werden.