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Mettmann/Erkrath/Wülfrath - Städte bestimmen über Rudelgucken

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In Sachen Public Viewing zur Fußball-Weltmeisterschaft beginnt jetzt schon die Aufregung. Den Städten ist es freigestellt, für öffentliches gemeinsames Gucken ("Public Viewing") auch bis in die Nacht hinein Sondergenehmigungen an Gastronomen oder andere Betreiber zu erteilen. Sie können auch in Eigenregie Leinwände aufstellen – wovon im Kreis Mettmann bisher keine Stadt Gebrauch machen will. Bei den Genehmigungen für die Außengastronomie sieht es anders aus, die meisten Behörden haben damit kein Problem.

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